Gesellschafterliste Word Vorlage hier kostenlos downloaden
Willkommen im Kreise der Macher, der Visionäre, der Unternehmer! Sie stehen kurz davor, ein wichtiges Dokument für Ihr Unternehmen in den Händen zu halten: die Gesellschafterliste. Doch bevor Sie sich in die Details stürzen, möchten wir Ihnen einen Moment Zeit schenken, um innezuhalten und zu würdigen, was Sie bereits erreicht haben. Die Gründung eines Unternehmens ist eine Reise voller Herausforderungen, aber auch voller unendlicher Möglichkeiten. Mit jedem Schritt, den Sie gehen, gestalten Sie nicht nur Ihre eigene Zukunft, sondern auch die der Menschen um Sie herum.
Die Gesellschafterliste ist mehr als nur ein formelles Dokument. Sie ist ein Spiegelbild Ihrer Partnerschaften, Ihrer gemeinsamen Visionen und Ihres Engagements für den Erfolg. Sie dokumentiert, wer an Ihrer Seite steht, wer an Ihre Ideen glaubt und wer bereit ist, mit Ihnen gemeinsam neue Wege zu gehen. Betrachten Sie sie als ein lebendiges Zeugnis Ihrer unternehmerischen Reise.
Wir verstehen, dass der bürokratische Aufwand manchmal überwältigend sein kann. Deshalb haben wir diese Word-Vorlage für Sie erstellt: Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, Ihnen Zeit und Mühe zu sparen und Ihnen die Gewissheit zu geben, dass Sie alle notwendigen Informationen korrekt und vollständig dokumentieren. Denn wir glauben, dass Ihre Energie und Ihre Leidenschaft besser in die Entwicklung Ihres Unternehmens investiert sind als in die Suche nach der richtigen Form.
Nutzen Sie diese Vorlage als Sprungbrett, um Ihre unternehmerischen Träume zu verwirklichen. Lassen Sie sich von ihr inspirieren, Ihre Visionen zu konkretisieren und Ihre Ziele zu erreichen. Wir sind stolz darauf, Sie auf diesem Weg begleiten zu dürfen.
Was ist eine Gesellschafterliste und warum ist sie so wichtig?
Die Gesellschafterliste ist ein zentrales Dokument für jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und stellt ein Verzeichnis aller Gesellschafter dar. Sie enthält detaillierte Angaben zu den Gesellschaftern, ihren Beteiligungen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Sie ist nicht nur eine interne Aufstellung, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Information Dritter, insbesondere des Handelsregisters.
Die Bedeutung der Gesellschafterliste lässt sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
- Transparenz: Sie schafft Klarheit über die Eigentumsverhältnisse der GmbH.
- Rechtssicherheit: Sie dient als Grundlage für die Ausübung von Gesellschafterrechten und -pflichten.
- Information: Sie informiert das Handelsregister und Dritte über die aktuellen Gesellschafterverhältnisse.
- Nachweis: Sie dient als Nachweis der Gesellschafterstellung gegenüber Dritten.
Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Haus. Die Gesellschafterliste ist in diesem Bild der Bauplan. Ohne ihn wissen Sie nicht, wer welchen Anteil am Haus hat, wer welche Rechte und Pflichten hat und wie das Haus aufgeteilt ist. Ein klarer und präziser Bauplan ist die Grundlage für ein stabiles und erfolgreiches Bauprojekt – genauso ist es mit der Gesellschafterliste für Ihre GmbH.
Eine fehlerhafte oder unvollständige Gesellschafterliste kann zu erheblichen Problemen führen, beispielsweise zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, zu Schwierigkeiten bei der Eintragung von Änderungen im Handelsregister oder sogar zur Haftung der Geschäftsführer. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Gesellschafterliste sorgfältig zu erstellen und stets aktuell zu halten.
Wer muss in der Gesellschafterliste aufgeführt werden?
In der Gesellschafterliste müssen alle Gesellschafter der GmbH aufgeführt werden. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, die Anteile an der GmbH halten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Gründungsgesellschafter oder spätere Anteilseigner handelt. Entscheidend ist, dass jede Person oder jedes Unternehmen, das Anteile an der GmbH besitzt, in der Liste verzeichnet ist.
Zu den typischen Gesellschaftern gehören:
- Gründer der GmbH: Die Personen, die die GmbH gegründet und die ersten Anteile gezeichnet haben.
- Investoren: Personen oder Unternehmen, die sich an der GmbH beteiligt haben, um Kapital einzubringen.
- Mitarbeiterbeteiligte: Mitarbeiter, die im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms Anteile an der GmbH erworben haben.
- Erben: Personen, die Anteile an der GmbH geerbt haben.
- Käufer von Anteilen: Personen oder Unternehmen, die Anteile von anderen Gesellschaftern erworben haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch mittelbare Beteiligungen in der Gesellschafterliste angegeben werden müssen. Eine mittelbare Beteiligung liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen nicht direkt Anteile an der GmbH hält, sondern über eine andere Gesellschaft (z.B. eine Holding) beteiligt ist. In diesem Fall müssen sowohl die Holding als auch die dahinter stehende Person oder das dahinter stehende Unternehmen in der Gesellschafterliste aufgeführt werden.
Denken Sie daran, dass die Gesellschafterliste ein lebendiges Dokument ist, das sich im Laufe der Zeit ändern kann. Bei jeder Veränderung der Gesellschafterverhältnisse (z.B. durch Anteilsübertragungen, Erbfälle oder Kapitalerhöhungen) muss die Gesellschafterliste unverzüglich aktualisiert und dem Handelsregister vorgelegt werden.
Welche Angaben müssen in der Gesellschafterliste enthalten sein?
Die Gesellschafterliste muss bestimmte Angaben zu jedem Gesellschafter enthalten. Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, die Gesellschafter eindeutig zu identifizieren und ihre Beteiligung an der GmbH zu dokumentieren. Die folgenden Angaben sind in der Regel erforderlich:
- Name und Anschrift des Gesellschafters: Bei natürlichen Personen sind Vor- und Nachname sowie die vollständige Anschrift anzugeben. Bei juristischen Personen sind die Firma (der Name des Unternehmens) und der Sitz (die offizielle Adresse des Unternehmens) anzugeben.
- Geburtsdatum des Gesellschafters (bei natürlichen Personen): Das Geburtsdatum dient zur eindeutigen Identifizierung des Gesellschafters.
- Anzahl der Geschäftsanteile des Gesellschafters: Jeder Gesellschafter hält eine bestimmte Anzahl von Geschäftsanteilen an der GmbH. Diese Anzahl muss in der Gesellschafterliste angegeben werden.
- Nennbetrag der Geschäftsanteile des Gesellschafters: Jeder Geschäftsanteil hat einen bestimmten Nennbetrag (z.B. 1 Euro). Der Nennbetrag der Geschäftsanteile des Gesellschafters muss in der Gesellschafterliste angegeben werden.
- Gesamtbetrag der Beteiligung des Gesellschafters: Der Gesamtbetrag der Beteiligung ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der Geschäftsanteile mit dem Nennbetrag.
Zusätzlich zu diesen Pflichtangaben können auch weitere Angaben in die Gesellschafterliste aufgenommen werden, beispielsweise:
- E-Mail-Adresse des Gesellschafters: Die E-Mail-Adresse kann die Kommunikation mit dem Gesellschafter erleichtern.
- Telefonnummer des Gesellschafters: Die Telefonnummer kann die Kontaktaufnahme mit dem Gesellschafter beschleunigen.
- Angaben zu mittelbaren Beteiligungen: Wenn ein Gesellschafter mittelbar über eine andere Gesellschaft an der GmbH beteiligt ist, müssen auch Angaben zu dieser Gesellschaft in die Gesellschafterliste aufgenommen werden.
Achten Sie darauf, dass alle Angaben in der Gesellschafterliste korrekt und vollständig sind. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Problemen bei der Eintragung von Änderungen im Handelsregister oder zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern führen.
Wie erstellt man eine Gesellschafterliste? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Erstellung einer Gesellschafterliste mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber mit der richtigen Vorbereitung und unserer Word-Vorlage gut zu bewältigen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen den Prozess erleichtert:
- Informationen sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Informationen zu den Gesellschaftern, ihren Beteiligungen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Anzahl der Geschäftsanteile, Nennbetrag der Geschäftsanteile, Gesamtbetrag der Beteiligung) für jeden Gesellschafter zur Hand haben.
- Vorlage herunterladen: Laden Sie unsere kostenlose Word-Vorlage für die Gesellschafterliste herunter.
- Vorlage anpassen: Öffnen Sie die Vorlage in Word und passen Sie sie an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Fügen Sie Ihr Firmenlogo hinzu, ändern Sie die Schriftarten und Farben, und passen Sie das Layout nach Ihren Wünschen an.
- Daten eingeben: Tragen Sie die gesammelten Informationen in die Vorlage ein. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Überprüfen Sie die eingegebenen Daten sorgfältig, um Fehler zu vermeiden.
- Gesellschafterliste überprüfen: Lassen Sie die Gesellschafterliste von allen Gesellschaftern überprüfen und bestätigen. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten mit den Angaben in der Liste einverstanden sind.
- Gesellschafterliste unterzeichnen: Die Gesellschafterliste muss von allen Geschäftsführern der GmbH unterzeichnet werden. Die Unterschriften bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Liste.
- Gesellschafterliste dem Handelsregister vorlegen: Die Gesellschafterliste muss dem Handelsregister vorgelegt werden. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Anmeldung von Änderungen im Handelsregister (z.B. bei Anteilsübertragungen oder Kapitalerhöhungen).
Mit unserer Word-Vorlage und dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellen Sie im Handumdrehen eine professionelle und rechtssichere Gesellschafterliste. Sparen Sie Zeit und Mühe und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: den Erfolg Ihres Unternehmens.
Die Gesellschafterliste aktualisieren: Wann und wie?
Die Gesellschafterliste ist kein statisches Dokument, sondern muss bei jeder Veränderung der Gesellschafterverhältnisse aktualisiert werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Aktualität und Richtigkeit der Angaben im Handelsregister zu gewährleisten. Eine verspätete oder unterlassene Aktualisierung der Gesellschafterliste kann zu Ordnungswidrigkeiten und sogar zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführer führen.
Typische Ereignisse, die eine Aktualisierung der Gesellschafterliste erforderlich machen, sind:
- Anteilsübertragungen: Wenn ein Gesellschafter seine Anteile an einen Dritten verkauft oder verschenkt, muss die Gesellschafterliste aktualisiert werden, um den neuen Gesellschafter aufzunehmen.
- Erbfälle: Wenn ein Gesellschafter stirbt, gehen seine Anteile auf seine Erben über. Die Gesellschafterliste muss aktualisiert werden, um die Erben als neue Gesellschafter aufzunehmen.
- Kapitalerhöhungen: Wenn die GmbH ihr Stammkapital erhöht, werden neue Anteile ausgegeben. Die Gesellschafterliste muss aktualisiert werden, um die neuen Anteile und die damit verbundenen Gesellschafter aufzunehmen.
- Namens- oder Adressänderungen: Wenn sich der Name oder die Adresse eines Gesellschafters ändert, muss die Gesellschafterliste aktualisiert werden, um die korrekten Angaben zu enthalten.
Die Aktualisierung der Gesellschafterliste erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:
- Neue Gesellschafterliste erstellen: Erstellen Sie eine neue Gesellschafterliste, die alle aktuellen Gesellschafter und ihre Beteiligungen enthält. Verwenden Sie unsere Word-Vorlage, um den Prozess zu vereinfachen.
- Alte Gesellschafterliste kennzeichnen: Kennzeichnen Sie die alte Gesellschafterliste als ungültig. Bewahren Sie die alte Gesellschafterliste jedoch auf, da sie weiterhin als Nachweis für frühere Gesellschafterverhältnisse dienen kann.
- Neue Gesellschafterliste dem Handelsregister vorlegen: Legen Sie die neue Gesellschafterliste dem Handelsregister vor. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Anmeldung der Veränderung (z.B. der Anteilsübertragung oder der Kapitalerhöhung).
Achten Sie darauf, die Gesellschafterliste unverzüglich nach Eintritt einer Veränderung zu aktualisieren. Dies stellt sicher, dass die Angaben im Handelsregister stets aktuell und korrekt sind.
Die Rolle des Notars bei der Gesellschafterliste
In bestimmten Fällen ist die Mitwirkung eines Notars bei der Erstellung oder Aktualisierung der Gesellschafterliste erforderlich. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um komplexe Transaktionen handelt, die eine notarielle Beurkundung erfordern. Die Rolle des Notars ist dabei vielfältig und umfasst folgende Aufgaben:
- Beurkundung von Anteilsübertragungen: Anteilsübertragungen an einer GmbH bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Beglaubigung der Gesellschafterliste: In einigen Fällen ist es erforderlich, die Gesellschafterliste notariell beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschriften der Geschäftsführer.
- Beratung bei komplexen Transaktionen: Bei komplexen Transaktionen (z.B. Verschmelzungen, Spaltungen oder Umwandlungen) berät der Notar die Beteiligten und stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
- Anmeldung von Änderungen im Handelsregister: Der Notar ist in der Regel für die Anmeldung von Änderungen im Handelsregister zuständig. Er reicht die erforderlichen Dokumente beim Handelsregister ein und überwacht den Eintragungsprozess.
Die Mitwirkung eines Notars ist zwar mit Kosten verbunden, bietet aber auch eine Reihe von Vorteilen:
- Rechtssicherheit: Der Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Transaktion rechtssicher abläuft.
- Unparteilichkeit: Der Notar ist unparteiisch und berät alle Beteiligten neutral.
- Expertise: Der Notar verfügt über umfassende Kenntnisse im Gesellschaftsrecht und kann die Beteiligten bei komplexen Fragen unterstützen.
Ob die Mitwirkung eines Notars erforderlich ist, hängt von der Art der Transaktion und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Notar oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Häufige Fehler bei der Erstellung der Gesellschafterliste und wie Sie sie vermeiden
Auch wenn unsere Word-Vorlage Ihnen die Erstellung der Gesellschafterliste erleichtert, gibt es einige häufige Fehler, die vermieden werden sollten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Hier sind einige der häufigsten Fehler und Tipps, wie Sie sie vermeiden können:
- Unvollständige oder fehlerhafte Angaben: Einer der häufigsten Fehler ist das Auslassen von Informationen oder die Angabe falscher Daten. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, einschließlich Namen, Adressen, Geburtsdaten, Anzahl der Anteile und Nennwerte. Tipp: Überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig, bevor Sie die Liste fertigstellen.
- Versäumnis, die Liste bei Änderungen zu aktualisieren: Eine Gesellschafterliste ist nur dann nützlich, wenn sie aktuell ist. Versäumnisse bei der Aktualisierung nach Anteilsübertragungen, Erbfällen oder Kapitalerhöhungen sind ein häufiger Fehler. Tipp: Richten Sie einen Prozess ein, um die Liste regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
- Ignorieren mittelbarer Beteiligungen: Vergessen Sie nicht, auch mittelbare Beteiligungen anzugeben, wenn Gesellschafter über andere Unternehmen beteiligt sind. Tipp: Analysieren Sie die Beteiligungsstruktur sorgfältig und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen enthalten sind.
- Fehlende Unterschriften: Die Gesellschafterliste muss von allen Geschäftsführern unterschrieben sein. Fehlende Unterschriften können die Gültigkeit der Liste in Frage stellen. Tipp: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterschriften vorliegen, bevor Sie die Liste einreichen.
- Unklare Formulierungen: Verwenden Sie klare und eindeutige Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Vermeiden Sie juristische Fachbegriffe, die nicht allgemein verständlich sind. Tipp: Lassen Sie die Liste von einer anderen Person Korrektur lesen, um sicherzustellen, dass sie verständlich ist.
Indem Sie diese häufigen Fehler vermeiden, stellen Sie sicher, dass Ihre Gesellschafterliste korrekt, vollständig und rechtssicher ist. Dies spart Ihnen Zeit, Geld und unnötige Komplikationen.
Die Gesellschafterliste und die GmbH-Gründung
Die Gesellschafterliste spielt eine wichtige Rolle bei der Gründung einer GmbH. Sie ist eines der Dokumente, die beim Handelsregister eingereicht werden müssen, um die GmbH offiziell zu registrieren. Die erste Gesellschafterliste wird in der Regel im Rahmen des Gründungsvertrags erstellt und enthält die Namen der Gründungsgesellschafter, ihre Beteiligungen und die Höhe ihrer Einlagen.
Der Ablauf der GmbH-Gründung mit Bezug zur Gesellschafterliste lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Gründungsvertrag erstellen: Die Gründer schließen einen Gründungsvertrag, in dem die wesentlichen Eckpunkte der GmbH (z.B. Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital) festgelegt werden. Der Gründungsvertrag muss notariell beurkundet werden.
- Gesellschafterliste erstellen: Im Rahmen des Gründungsvertrags wird die erste Gesellschafterliste erstellt. Diese Liste enthält die Namen der Gründungsgesellschafter, ihre Beteiligungen und die Höhe ihrer Einlagen.
- Stammeinlagen leisten: Die Gründungsgesellschafter leisten ihre Stammeinlagen auf das Geschäftskonto der GmbH.
- Anmeldung beim Handelsregister: Die Geschäftsführer melden die GmbH beim Handelsregister an. Der Anmeldung sind der Gründungsvertrag, die Gesellschafterliste und weitere Dokumente beizufügen.
- Eintragung ins Handelsregister: Nach Prüfung der Unterlagen trägt das Handelsregister die GmbH ins Handelsregister ein. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person.
Die Gesellschafterliste ist somit ein wesentlicher Bestandteil des Gründungsprozesses. Sie dokumentiert die Eigentumsverhältnisse der GmbH und dient als Grundlage für die Eintragung ins Handelsregister.
Die Gesellschafterliste im Konzern
In Konzernen, in denen eine GmbH Teil einer größeren Unternehmensgruppe ist, kann die Gesellschafterliste komplexer sein. In diesen Fällen ist es wichtig, die Beteiligungsverhältnisse genau darzustellen und alle relevanten Informationen zu den mittelbaren und unmittelbaren Gesellschaftern anzugeben.
Typische Konstellationen im Konzern sind:
- Muttergesellschaft als Gesellschafterin: Die Muttergesellschaft hält die Anteile an der GmbH. In der Gesellschafterliste wird die Muttergesellschaft als Gesellschafterin aufgeführt.
- Zwischengesellschaften als Gesellschafterinnen: Die Anteile an der GmbH werden über eine oder mehrere Zwischengesellschaften gehalten. In der Gesellschafterliste werden die Zwischengesellschaften als Gesellschafterinnen aufgeführt. Zusätzlich müssen die dahinter stehenden Personen oder Unternehmen (die wirtschaftlich Berechtigten) angegeben werden.
- Streubesitz: Neben der Muttergesellschaft oder den Zwischengesellschaften gibt es auch einzelne Gesellschafter (z.B. Mitarbeiter oder ehemalige Gesellschafter), die Anteile an der GmbH halten.
Bei der Erstellung der Gesellschafterliste im Konzern ist es besonders wichtig, die mittelbaren Beteiligungen korrekt darzustellen. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse der Beteiligungsstruktur und eine klare und verständliche Darstellung der Eigentumsverhältnisse.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Gesellschafterliste
Muss die Gesellschafterliste notariell beglaubigt werden?
Nicht immer. Eine notarielle Beglaubigung ist nur in bestimmten Fällen erforderlich, beispielsweise wenn Anteile an der GmbH übertragen werden. Im Allgemeinen ist die Unterschrift der Geschäftsführer ausreichend, aber es ist ratsam, sich bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
Was passiert, wenn die Gesellschafterliste fehlerhaft ist?
Eine fehlerhafte Gesellschafterliste kann zu Problemen mit dem Handelsregister führen und die Rechte der Gesellschafter beeinträchtigen. Es ist wichtig, Fehler so schnell wie möglich zu korrigieren, indem eine aktualisierte und korrigierte Liste eingereicht wird. Wenden Sie sich an einen Rechtsberater, um sicherzustellen, dass die Korrektur ordnungsgemäß erfolgt.
Wie oft muss die Gesellschafterliste aktualisiert werden?
Die Gesellschafterliste muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich Änderungen in den Gesellschafterverhältnissen ergeben, z.B. durch Anteilsübertragungen, Erbfälle oder Kapitalerhöhungen. Eine regelmäßige Überprüfung ist ratsam, um sicherzustellen, dass alle Informationen aktuell sind.
Wer ist für die Erstellung und Aktualisierung der Gesellschafterliste verantwortlich?
Die Verantwortung für die Erstellung und Aktualisierung der Gesellschafterliste liegt bei den Geschäftsführern der GmbH. Sie müssen sicherstellen, dass die Liste korrekt und vollständig ist und dem Handelsregister vorgelegt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Gesellschafterliste und einem Anteilsbuch?
Ein Anteilsbuch ist ein internes Dokument, das von der GmbH geführt wird und die Anteile der Gesellschafter dokumentiert. Die Gesellschafterliste ist ein öffentliches Dokument, das beim Handelsregister eingereicht wird und die aktuellen Gesellschafterverhältnisse darstellt. Das Anteilsbuch dient als Grundlage für die Erstellung der Gesellschafterliste.
Kann die Gesellschafterliste online eingesehen werden?
Ja, die Gesellschafterliste ist Teil der öffentlichen Handelsregistereintragung und kann in der Regel online über das Handelsregisterportal eingesehen werden. Dies trägt zur Transparenz der Unternehmensverhältnisse bei.
Was passiert, wenn ein Gesellschafter seine Adresse ändert?
Wenn ein Gesellschafter seine Adresse ändert, muss die Gesellschafterliste aktualisiert werden, um die neue Adresse zu enthalten. Der Gesellschafter ist verpflichtet, die GmbH über die Adressänderung zu informieren, damit die Aktualisierung vorgenommen werden kann.
Wir hoffen, dass Ihnen diese FAQ weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Gründung und Führung Ihres Unternehmens!
